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Zur Mycelkulturhaltung:

Zur Überprüfung der Vitalität von Kulturmycelien ließen sich in der Literatur keine konkreten Arbeiten finden. Was gefunden werden konnte, waren einige Faustregeln aus der Laborpraxis und ein Hinweis in der DIN (zur Einleitung) EN 113, die besagen, daß Mycelien in Petrischalen alle vier bis sechs Wochen überimpft werden müssen, soll der Stamm vital bleiben.

Diese Regel paßt gut zu den Ergebnissen mit den FDA-Färbungen und dem Oxalsäurenachweis an alten Kulturmycelien. Bei den untersuchten Pilzarten und Stämmen waren die Kulturen, die bei den Tests schlecht ansprachen, jene mit wenigen lebenden Hyphen. Das waren die alten Kulturen, abgesehen von G. abietinum (Bild 45 KB, zu den allgemeinen Informationen), dessen Stamm nur sehr langsam wuchs. Die Sinnhaftigkeit der Faustregel wurde auch mit Hilfe der FDA-Fluoreszenz lebender Hyphen und mit dem "INT-Test" (s. Abb. 68 - 77) auf mikroskopischer Ebene bestätigt. Es zeigte sich, daß bei allen Stämmen und Arten nach sechs bis zehn Wochen große Teile des Mycels abgestorben waren (s. Abb. 29). Das Absterben einzelner Hyphen beginnt jedoch schon früher: Tote Hyphen (nicht abgerissene tote) treten auch schon in ein bis zwei Wochen alten Kulturmycelien auf.

Demnach könnte FDA bei der Beurteilung der Vitalität von Kulturmycelien eingesetzt werden. (Gleiches wäre auch mit dem " INT-Nachweis" möglich.

Ebenfalls könnte FDA bei der Isolierung holzzerstörender Pilze für neue Reinkulturen hilfreich sein, um die Lebensfähigkeit des isolierten Mycels zu überprüfen.

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Autor: T. Huckfeldt

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