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Differenzierungsmethoden zum Nachweis der Vitalität

Als Referenzmethoden wurde auf Vitalfluorochromierungen und z. T. auf Auswuchsversuche zurückgegriffen (vgl. Abschnitt 1.2).

Auswuchsnachweise

Diese klassische Methode detektiert lebendes und totes Mycel an und im Holz (Bavendamm 1928 und 1938, Wünsche 1952, Theden 1972, Hoffmann 1994). Daher diente sie als erste Referenzmethode: Die meisten Proben aus Gebäuden wurden in eine Feuchtekammer und einige Mycelteile auch auf Benomylagar gelegt (s. Abschnitt 2.3.1). Dabei ist nach Bavendamm (1938) für den Auswuchs in der Feuchtekammer vor allem die relativ hohe Luftfeuchtigkeit von über 98 % entscheidend. Für die Mycelproben aus Gebäuden erwies sich das Belassen der Mycelproben in einer Plastiktüte als gut, da sich frischer Mycelzuwachs besonders deutlich an der Tütenwand abzeichnete.

Aufgetretener Auswuchs wurde mikroskopiert, um Fehldiagnosen zu vermeiden, da diese Methode bei unsterilen Proben schimmelanfällig ist.

Nachweis lebender Hyphen durch Vitalfluorochromierung

Bei der Vitalfluorochromierung wurde nach Romeis (1968) verfahren. Es wurde möglichst frisches Material in Zupfpräparaten untersucht. Die Einwirkungszeit betrug - je nach Farbstoff - 1 bis 20 Minuten, selten 60 Minuten. Die Verdünnung wurde farbstoffabhängig von 0,01 µg/ml (1:100.000) bis 1 µg/ml (1:1.000) gewählt (s. Tab. XI im Abschnitt 3.2.2.1). Die Vitalität wurde durch das Vorhandensein einer Plasmaströmung und einer intakten Organellenstruktur nachgewiesen (Ruhland 1907, Drawert 1968, Braune et al. 1990). Die Vitalfarbstoffe sollten zum einen die Organellenstrukturen verdeutlichen, zum anderen sollte ein Farbstoff gefunden werden, der nur lebende Hyphen anfärbt (neue Referenzmethode).

Zum Vergleich wurden die Hyphen auch mit dem Phasenkontrastmikroskop beobachtet. Die Ergebnisse wurden mit denen der Vitalfärbungen verglichen. Neben diesem grundlegenden Vergleich wurden auch die Ergebnisse der Methylenblau-Versuche mit den hier erstellten Bildern verglichen (s. Phasenkontrast-Mikroskopie in Abschnitt 2.5.1).

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Autor: T. Huckfeldt


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